Die Kosten für meine therapeutischen Behandlungen orientieren sich an der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Laborleistungen werden separat nach Aufwand berechnet.
Eine Erstbehandlung mit ausführlicher Anamnese und Diagnose dauert ungefähr 60 - 120 Minuten.
Bitte klären Sie im Vorfeld einer geplanten Behandlung ab, ob eine Übernahme der Behandlungs- und Arzneikosten durch Ihre private Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder Beihilfe möglich ist.
Grundsätzlich können die Behandlungs- und Arzneimittelkosten in der Steuererklärung unter "Außergewöhnliche Belastungen" geltend gemacht werden.